Gemäß Artikel 56 des Tourismusgesetzes („Amtsblatt der RS” Nr. 36/2009 und 88 / 2010-84 / 2015) Jana Baković PR-Reisebüro „Đerdap Travel” von Donji Milanovac am 22.05.2018. Jahr. bestimmt folgendes:

ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN

1. VORVERTRAGSBEMERKUNG:

Durch die Unterzeichnung des Standardreisevertrags (im Folgenden: der Vertrag) durch seine Unterschrift im Namen aller Passagiere aus dem Vertrag (im Folgenden: der Reisende) bestätigt er, dass ihm diese Allgemeinen Reisebedingungen (im Folgenden: Allgemeine Bedingungen), Reisegarantie, übergeben wurden Bescheinigung und im Voraus erstelltes und veröffentlichtes Reiseprogramm (im Folgenden: das Programm), dass er wie alle Passagiere aus dem Vertrag mit ihnen vertraut ist und sie vollständig akzeptiert sowie dass er mit den optionalen Reisemöglichkeiten vertraut ist und Krankenversicherung.

Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integraler Bestandteil der Vereinbarung zwischen dem Reisenden und TA „Đerdap Travel” als Reiseveranstalter (im Folgenden: der Veranstalter) und für beide Parteien verbindlich, mit Ausnahme der Bestimmungen, die durch ein spezielles Schriftstück definiert sind Vertrag oder Programm. Vor Abschluss des Vertrags kann der Veranstalter die Beschreibung seiner Dienstleistungen im Programm jederzeit ändern und den Reisenden innerhalb einer angemessenen Frist unverzüglich schriftlich auf Papier und einem anderen dauerhaften Medium benachrichtigen, dem der Reisende und der Veranstalter zustimmen vor Abschluss der Vereinbarung alle möglichen Änderungen der Daten aus dem Programm, die rechtzeitig vor Abschluss der Vereinbarung mitgeteilt werden.

Falls es einen Unterschied zwischen dem Antrag des Passagiers und dem geänderten Vorschlag des Veranstalters gibt, wird das neue Programm als neuer Vorschlag betrachtet und bindet den Veranstalter für die nächsten 48 Stunden. Wenn der Reisende den Veranstalter nicht innerhalb der angegebenen Frist darüber informiert, ob er das neu erstellte Programmangebot annimmt, gilt der Vertrag als einvernehmlich gekündigt. Vor Vertragsunterzeichnung informierte der Reiseveranstalter den Passagier über die Rechte, basierend auf der Reisegarantie im Falle von Insolvenz und Schäden.

2. ANWENDUNGEN, ZAHLUNGEN UND VERTRAG:

Der Passagier reicht den Antrag schriftlich oder auf einem dauerhaften Medium oder per E-Mail oder Fax ein. Der Reisende kann die Reise in der Zentrale, in den Zweigstellen oder in separaten Sonderräumen des Veranstalters sowie in Reisebüros beantragen, die mit dem Veranstalter eine Vereinbarung über den indirekten Verkauf der Reise getroffen haben (im Folgenden: der Vermittler). Der Vermittler, der eine Touristenreise zum Verkauf anbietet und verkauft, ist verpflichtet, im Reiseprogramm und im Reisezertifikat die Immobilie anzugeben, in der er auftritt. Der Antrag des Passagiers wird gültig, wenn er durch Abschluss des Vertrags in der Art und Weise, in der der Antrag gestellt wurde, und durch Zahlung eines Vorschusses in Höhe von 30% des Preises der Vereinbarung bestätigt wird, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Rest des vereinbarten Preises wird, sofern nicht anders vereinbart, 15 Tage vor Reiseantritt bezahlt. Wenn der Passagier die Zahlung nicht innerhalb der Frist vollständig leistet, Es wird davon ausgegangen, dass er die Reise gemäß Punkt 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgesagt hat. Jede Vorauszahlung wird als Zahlung für alle Passagiere und nicht nur für einen bestimmten Passagier aus dem Vertrag erfasst.

Durch den Abschluss des Vertrags wird das Programm ein integraler Bestandteil des Vertrags und kann nicht geändert werden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich etwas anderes oder die Änderungen sind auf höhere Gewalt zurückzuführen. Im Falle einer Stornierung oder Änderung des Vertrags gelten die Stornierungsbestimmungen und -änderungen für alle im Vertrag genannten Passagiere. Für die rechtzeitige Zahlung ist das Datum der Zahlung auf das Konto des Veranstalters oder des Vermittlers relevant. Bei vollständiger verspäteter Zahlung, Vorauszahlung oder Zahlung des verbleibenden Teils der Arrangementzahlung kann der Reiseveranstalter vom Vertrag zurücktreten und eine Entschädigung gemäß Punkt 12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangen.

3. VERPFLICHTUNGEN UND RECHTE DES ORGANISATORS:

– Im Vertrag werden mit Ausnahme der Leistungen aus dem Programm Sonderwünsche von Passagieren eingetragen, mit denen nur der Veranstalter einverstanden ist.
– Eine proportionale reale Differenz zwischen dem vereinbarten Preis und dem Reisepreis zu zahlen, die im Verhältnis zur Nichterfüllung reduziert wird oder unvollständige Vertragserfüllung (im Folgenden: Preissenkung). und begründete schriftliche Beschwerden – Beschwerden des Reisenden gemäß dem Gesetz und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, es sei denn, die Fehler bei der Vertragserfüllung sind aufgetreten: durch das Verschulden des Reisenden oder einem Dritten zugeschrieben werden, der im Rahmen des Programms nicht als direkter Dienstleister unter Vertrag genommen wurde, höhere Gewalt oder unvorhergesehene Ereignisse erzwingen, auf die der Veranstalter keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung, gebührender Aufmerksamkeit oder anderer Ereignisse, die der Veranstalter nicht konnte, unvermeidlich sind vorausgesehen und überwunden haben,
– In Übereinstimmung mit den guten Geschäftspraktiken in diesem Bereich, um die Rechte und Interessen der Reisenden zu wahren und die Bürger der Republik Serbien über die Vorschriften unserer Transit- und Zielländer (Grenze, Zoll, Sanitär, Geld und) zu informieren andere Vorschriften), nach denen der Passagier bestimmte Bedingungen für die Durchführung einer touristischen Reise erfüllen muss.
– Geben Sie vor der Abreise den Namen, die Adresse und die Telefonnummer des örtlichen Vertreters, dh der örtlichen Partneragentur, und in Ausnahmefällen und gegebenenfalls die Adresse und Telefonnummer des Veranstalters für Nothilfe an den Reisenden weiter.
– Nicht verantwortlich für die erbrachten Dienstleistungen der Reisende von anderen Personen außerhalb des Programms,
– Alle mündlichen und sonstigen Informationen, die von den im Programm, in der Vereinbarung oder in der Sondervereinbarung und in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Informationen abweichen, sind für den Veranstalter nicht bindend und können nicht als Grundlage für Beschwerden oder Beschwerden von Passagieren dienen.

4. PFLICHTEN UND RECHTE DER PASSAGIERE:

– sich sowie alle Personen aus dem Vertrag mit dem Programm, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Reisegarantie im Detail vertraut zu machen, auf besondere Anforderungen hinzuweisen, die nicht durch das veröffentlichte Programm abgedeckt sind,
– optionale Reiseversicherungspolicen bereitzustellen, weil dies der Fall ist stellt den Veranstalter nicht zur Verfügung und ist nicht für ihn verantwortlich.
– Den vereinbarten Preis unter den im Vertrag festgelegten Bedingungen, Fristen und in der vom Vertrag vorgeschriebenen Weise zu zahlen.
– Dem Veranstalter rechtzeitig genaue und vollständige Daten und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Organisation der Reise erforderlich sind garantieren, dass er, seine Dokumente, sein Gepäck usw. die Anforderungen unserer Vorschriften, Transit- und Bestimmungsländer (Grenz-, Zoll-, Sanitär-, Währungs- und andere Vorschriften) erfüllen;
– Um den Schaden zu kompensieren, der direkten Dienstleistern oder Dritten durch Verstöße gegen gesetzliche und andere Vorschriften und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstanden ist.
– Um eine andere Person rechtzeitig zum Reisen zu ernennen, um dem Veranstalter die tatsächlichen Kosten zu erstatten, die durch den Ersatz verursacht wurden, und um gemeinsam zu sein und haftet gesamtschuldnerisch für einen nicht bezahlten Teil des vereinbarten Preises.
– Eine begründete Beschwerde unverzüglich vor Ort, in der Regel schriftlich, an den Veranstalter oder die in den Reisedokumenten aufgeführten Personen zu übermitteln . –
Vor Abschluss des Vertrages durch zu informieren die Website des Außenministeriums der Republik Serbien (www.msp.gov.rs) und auf andere Weise über die Länder der sogenannten hohes oder mäßiges Risiko,
– Spätestens 24 Stunden, jedoch nicht früher als 48 Stunden, von den bevollmächtigten Vertretern des Veranstalters über den genauen Zeitpunkt der Abreise und Rückkehr von der Reise zu informieren.

5. PREISE UND INHALTE DER DIENSTLEISTUNGEN:

Die Preise werden in Fremdwährung ausgedrückt, und die Zahlung wird in Dinar gemäß dem Verkaufskurs der Geschäftsbank des Veranstalters am Tag der Zahlung berechnet, dh zu dem im Programm angegebenen Kurs oder sofern nicht anders vereinbart. Die Preise werden auf der Grundlage der Geschäftspolitik des Veranstalters festgelegt und können nicht Gegenstand der Beschwerde des Reisenden sein.

Im Ausland erbrachte Leistungen (die nicht im Voraus vereinbart und bezahlt werden) Der Passagier zahlt vor Ort an den direkten Dienstleister.

Der Preis aus dem Vertrag beinhaltet, im Voraus vorbereitet und veröffentlicht eine Kombination von mindestens zwei oder mehr der folgenden Dienstleistungen von durchschnittlicher Qualität, die für das jeweilige Ziel und die jeweiligen Einrichtungen üblich sind, nämlich: Unterkunft, Verpflegung, Transport, Vorbereitung und Organisation von Reisen, im Folgenden: Standard Services).

Der Preis des Pakets beinhaltet, sofern nicht anders vereinbart (im Folgenden: Sondervereinbarung), keine Kosten: Flughafen- und Hafensteuern, örtlicher Reiseführer, besondere Dienstleistungen des Veranstalters, Touristenanimators, optionale Programme, Nutzung von Liegestühlen und Sonnenschirmen Visa, Eintrittskarten für Einrichtungen und Veranstaltungen, Personen- und Gepäckversicherung, Zimmerservice, Nutzung der Raumbar, Klimaanlage, Freizeit, Medizin, Telefon usw. Service, Reservierung eines speziellen Sitzplatzes im Fahrzeug, Übernachtungskosten in einem Einzelzimmer, Zimmer mit besonderen Merkmalen (Aussicht, Boden, Größe, Balkon usw.), zusätzliche Mahlzeiten usw. (im Folgenden: Special Services).

Der Mediator ist nicht berechtigt, im Auftrag des Veranstalters spezielle Dienstleistungen zu erbringen, die nicht im Programm vorgesehen sind.

Die Bedingungen für den Rabatt für Kinder sowie andere im Programm speziell angegebene Leistungen werden von den direkten Dienstleistern festgelegt und sollten restriktiv ausgelegt werden (z. B. für Kinder bis zu zwei Jahren, dem maßgeblichen Kalenderdatum, an dem das Kind wird zwei Jahre in Bezug auf den Tag des Beginns der Reise und nicht auf das Datum des Vertragsabschlusses). Bei falsch angegebenem Alter des Reisenden hat der Veranstalter das Recht, die Differenz bis zum vollen Preis der Reise zu berechnen.

Der Preis beinhaltet nicht den Veranstalter und kann dem Reisenden gegenüber nicht für optionale und anschließend erbrachte Dienstleistungen verantwortlich gemacht werden, die vom ausländischen Partner, dh dem direkten Dienstleister, erbracht und in Rechnung gestellt werden und auch nicht durch das Programm oder die Sondervereinbarung bereitgestellt wurden für die Teilnahme des Passagiers an Sport- und anderen Freizeitaktivitäten.

Wenn der Reisende den Veranstalter nicht innerhalb der angegebenen Frist schriftlich über den Rücktritt vom Vertrag informiert, wird davon ausgegangen, dass er mit dem neuen Preis einverstanden ist, der durch die geleistete Zahlung erfolgen kann.

6. PREISÄNDERUNG UND RECHT DER PASSAGIERE AUF STORNIERUNG:

Wenn der Reisende die Reise rechtzeitig storniert (von 90 bis 45 Tagen), hat der Veranstalter Anspruch auf Erstattung der Verwaltungskosten. Der Veranstalter kann vor Reiseantritt eine Erhöhung des vereinbarten Preises beantragen, wenn sich nach Abschluss des Vertrags unmittelbar nach Bekanntwerden einer Preiserhöhung der Wechselkurs geändert hat, wenn der Preis in Dinar ausgedrückt wird vom Dienstleister. Um den vom Veranstalter vereinbarten Preis zu erhöhen, hat der Reisende das Recht: einen Ersatz für ein ähnliches Programm ohne zusätzliche Zahlung aus dem Angebot des Veranstalters zu beantragen oder den Vertrag ohne schriftliche Entschädigung ohne Entschädigung zu kündigen. Wenn der Reisende den Veranstalter nicht innerhalb einer angemessenen Frist von höchstens 48 Stunden schriftlich darüber informiert, dass er die Änderung des vereinbarten Preises akzeptiert, wird davon ausgegangen, dass er den Vertrag gekündigt hat.

7. KATEGORISIERUNG UND BESCHREIBUNG DER DIENSTLEISTUNGEN:

Alle im Programm aufgeführten Dienste umfassen Standarddienste von durchschnittlicher Qualität, die für bestimmte Ziele, Orte und Einrichtungen gleich und spezifisch sind. Wenn der Reisende einige Dienstleistungen außerhalb des Programms wünscht, muss er eine Sondervereinbarung abschließen.

Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für die Beschreibung von Dienstleistungen in Katalogen – Veröffentlichungen oder auf den Websites der Vermittler und direkten Dienstleister (z. B. Hotels, Fluggesellschaften usw.), es sei denn, der Passagier hat ausdrücklich darauf hingewiesen. Der Veranstalter ist nur für die Beschreibung der in seinen Programmen enthaltenen Dienste verantwortlich, dh auf seiner Website, sofern der Veranstalter aufgrund offensichtlicher Tipp- und Berechnungsfehler das Recht hat, die Vereinbarung anzufechten.

Unterbringungsmöglichkeiten und Wohneinheiten, Transportmittel usw. Die Dienstleistungen, die gemäß der offiziellen Kategorisierung des Wohnsitzlandes zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Programms beschrieben wurden, sind unterschiedlich und nach Bestimmungsort nicht vergleichbar, auch nicht innerhalb desselben Bestimmungsortes. Essen, Komfort und Servicequalität hängen in erster Linie vom Preis des Arrangements, dem gewählten Bestimmungsort und der Kategorisierung ab, die durch die örtlichen nationalen Vorschriften festgelegt werden und außerhalb der Aufsicht und des Einflusses des Veranstalters liegen.

Das vom Programm festgelegte Start- und Enddatum der Reise bedeutet keinen ganztägigen Aufenthalt der Passagiere in der Unterkunftseinrichtung, dh am Zielort. Die Zeit der Abreise oder Ankunft von Passagieren sowie die Ein- oder Ausreise von Passagieren aus der Unterkunftseinrichtung wird durch Verfahren an Grenzübergängen, Straßenzuständen, Genehmigungen der zuständigen Behörden, technischen und Wetterbedingungen oder höherer Gewalt bestimmt, die die Abflugzeit von beeinflussen können Flugzeuge und andere Transportmittel, auf die der Veranstalter keinen Einfluss haben kann, und daher ist der Veranstalter für solche Fälle nicht verantwortlich. Der erste und der letzte Tag des Programms sind für Reisen vorgesehen und bedeuten keinen Aufenthalt in einem Hotel oder am Bestimmungsort. Markieren Sie jedoch nur den Kalendertag des Beginns und des Endes der Reise, sodass der Veranstalter nicht für den Abend verantwortlich ist. Nacht- oder frühmorgendlicher Flug.

Bei Flugarrangements ist der vereinbarte Zeitpunkt für den Beginn der Reise das Treffen der Passagiere am Flughafen, das mindestens 2 Stunden vor dem ersten angekündigten Abflugzeitpunkt der Fluggesellschaft liegt. Für den Fall, dass die angegebene Abflugzeit des Flugzeugs verschoben wird, trägt der Veranstalter keine Verantwortung, es gelten jedoch nationale und internationale Vorschriften im Bereich des Flugverkehrs. Abflug – Ankunft, Start – Landung des Flugzeugs mit Charterflügen erfolgt in der Regel am späten Abend oder in den frühen Morgenstunden, und wenn zum Beispiel. eine vereinbarte Erst- oder Endmahlzeit in Form von sogenannten „Kalte Mahlzeit” in der Unterkunftseinrichtung wird davon ausgegangen, dass der Vertrag vollständig ausgeführt wird.

Die Dienstleistungen eines Reiseführers, einer Begleitperson, eines örtlichen Reiseleiters, eines Animators oder eines örtlichen Vertreters umfassen nicht deren Vollzeit- und ständige Anwesenheit, sondern nur den Kontakt und die notwendige Unterstützung des Reisenden gemäß den festgelegten Zeiträumen des regelmäßigen Dienstes, die auf der Website veröffentlicht sind Bulletin Board oder auf andere geeignete Weise. Die Anweisungen und Anweisungen des Bevollmächtigten des Veranstalters (insbesondere in Bezug auf Abflugzeit, Transport, Unterkunft, gesetzliche und andere Bestimmungen) sind für den Reisenden bindend, und die Nichteinhaltung dieser Anweisungen stellt einen Verstoß gegen die Vereinbarung dar Mögliche Folgen und Schäden in einem solchen Fall trägt der Reisende. Änderungen oder Abweichungen bestimmter Dienstleistungen, die nicht durch den Willen des Veranstalters verursacht werden, sind zulässig, sofern sie sich nicht negativ auf das Gesamtkonzept der vertraglich vereinbarten Reise auswirken. Wenn aus den oben genannten Gründen,

Der Veranstalter trägt alle Kosten für den alternativen Transport mindestens in Höhe des Tickets der 2. Klasse. Wenn ein Dritter den Platz einer Person einnimmt, die einen bestimmten touristischen Service gebucht hat, hat der Veranstalter Anspruch auf Entschädigung für die notwendigen Änderungskosten. Der Passagier und die Person, die seinen Platz einnimmt, haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung des vereinbarten Preises und die Kosten für den Ersatz des Passagiers. Der Veranstalter akzeptiert den Ersatz von Passagieren nicht, wenn die Änderung nicht rechtzeitig erfolgt, besondere Anforderungen in Bezug auf die Reise bestehen oder nicht den gesetzlichen oder sonstigen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

8. UNTERKUNFT, ERNÄHRUNG UND TRANSPORT:

8.1. Unterkunft:

im Reiseprogramm obligatorisch angegeben, mit der Bemerkung, dass:

– Der Reisende wird in jeder offiziell registrierten Unterkunftseinheit in der im Programm beschriebenen Unterkunftseinrichtung untergebracht, unabhängig von den Merkmalen des Reisenden, dem Standort und der Position der Einrichtung, der Anzahl der Stockwerke, der Nähe zum Lärm, dem Parken usw. Merkmale
– Die Unterbringung des Fahrgasts in der Einrichtung erfolgt frühestens nach 16.00 Uhr am Tag des Beginns der Inanspruchnahme des Dienstes und das Verlassen der Einrichtung spätestens um 9.00 Uhr am Tag des Endes der Nutzung von der Service. Der Passagier hat keinen Anspruch auf eine Rückerstattung aufgrund willkürlicher, dh aufgrund seines Verschuldens gelegentlicher oder vorzeitiger Abreise aus der Unterkunftseinrichtung, weder des Preises für den Hotelservice noch des Preises für den Transport.
– Drei- und Vierfachunterkünfte (Zimmer, Studios) , Wohnungen usw.) werden gemäß der Kategorisierung und den Vorschriften des Wohnsitzlandes festgelegt.
– Der Betrieb von Klimaanlagen in Unterkünften unterscheidet sich je nach Bestimmungsort und Einrichtung und bedeutet keinen ununterbrochenen Betrieb derselben 24 Stunden.
– Der Veranstalter haftet dem Passagier nicht für Schäden, die durch die Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften, Vorschriften und Vorschriften verursacht werden Von Fluggesellschaften, Hoteliers und anderen Dienstleistern festgelegte Bräuche
– Nach Beginn der Touristenreise und aus plötzlichen und berechtigten Gründen kann die vereinbarte Unterkunft ohne Zustimmung des Reisenden durch eine Unterkunft in derselben oder einer höheren Kategorie in der vereinbarten ersetzt werden Die Unterbringung auf Kosten des Veranstalters und die Unterbringung in niedrigeren Kategorien kann mit Zustimmung des Reisenden und Erstattung der Preisdifferenz im Verhältnis zur reduzierten Kategorie der Unterbringungseinrichtung erfolgen.
– Der Reisende verpflichtet sich, die Verhaltensregeln in der Unterkunftseinrichtung kennenzulernen und einzuhalten, insbesondere in Bezug auf: Einzahlung und Aufbewahrung von Geld, Wertsachen und Wertsachen, Einbringen von Speisen und Getränken in die Zimmer, Einhaltung der Reihenfolge, Unterbringung und Verlassen des Zimmers in eine bestimmte Zeit, Anzahl der Personen im Raum usw., da der Veranstalter nicht für auf dieser Grundlage entstandene Schäden haftet.

8.2. Ernährung:

im Reiseprogramm obligatorisch angegeben, mit der Bemerkung, dass:

– Vielfalt, Qualität des Essens und Verpflegungsservice hängen hauptsächlich vom Preis des Arrangements, der Kategorie der Einrichtung, dem Bestimmungsort und den örtlichen Gepflogenheiten ab, unabhängig davon, ob es sich um Selbstbedienung oder Servierdienst (Menü) handelt.
– All-inclusive-Service und andere , beinhaltet Dienstleistungen nach internen Hotelregeln und muss nicht innerhalb derselben Kategorie am selben Zielort identisch sein. Der Veranstalter informierte den Reisenden schriftlich über den Inhalt des All-Inclusive-Service.
– Das Frühstück beinhaltet, sofern im Programm nicht anders angegeben, ein kontinentales Frühstück.
– Wenn die Auslastung in Hotels unter 30% liegt, ist es möglich, dass anstelle des Selbstbedienungsservice der Catering-Service durch Serving erbracht wird, sofern dies vom Reiseprogramm bereitgestellt wird. Die Unterkunftsbedingungen haben identische Verpflegungsbedingungen, unabhängig davon, ob Kinder, ältere Menschen oder Menschen mit besonderen Bedürfnissen im Rahmen des Abkommens reisen. Für den Fall, dass der Reisende vor Ort eine andere Vereinbarung mit dem direkten Lebensmittelanbieter trifft, übernimmt der Veranstalter keine Verantwortung für den gemäß dieser Vereinbarung erbrachten Lebensmittelservice.

8.3. Transport:

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart:

– Transport und Transfer werden mit Standard-Touristenbussen oder anderen Mitteln gemäß den Vorschriften und Kriterien durchgeführt, die in dem Land gelten, in dem der Beförderer registriert ist, als er vom Veranstalter gemietet wurde, und es gelten die vom Beförderer festgelegten Vorschriften, Grundsätze und Regeln (z. B. Transport in einem beliebigen Land) Das Transportmittel beinhaltet weder nummerierte Sitzplätze noch Mahlzeiten und Getränke während der Reise usw.). Der Passagier ist verpflichtet, jeden angebotenen Platz im Transportmittel anzunehmen.
– Der Veranstalter hat das Recht, alle Arten von Touristenbussen, die den Anforderungen der Vorschriften (Bus oder Doppeldecker) entsprechen, sowie andere Mittel für den Transport zu mieten Transport
, wenn die Umstände es erfordern, wenn ein Minibus besetzt ist, ist es notwendig, die Anzahl der Sitzplätze zu definieren,
– Während der Fahrt werden in den Bussen keine Toiletten benutzt, es sei denn, dies ist genehmigt. Der Passagier ist verpflichtet, alle Schäden zu ersetzen, die durch seine Fahrlässigkeit bei den Transportmitteln vor Ort entstanden sind. Der Passagier ist verpflichtet, seine persönlichen und Reisedokumente und sein Gepäck vor der Reise zu überprüfen und zu harmonisieren und bei Unregelmäßigkeiten den Reiseleiter / Reisebegleiter zu informieren.
– Der Passagier ist verpflichtet, sich im Fahrzeug angemessen zu verhalten und die Verkehrsregeln und -regeln einzuhalten Personenbeförderung, andernfalls hat der Veranstalter das Recht, ihn nicht zum Transport zuzulassen oder ihn in Anwesenheit der Polizei vom Transportmittel zu entfernen, und der weitere Transport zum Bestimmungsort ist nicht die Verpflichtung des Veranstalters. Wenn der Passagier die Reise aufgrund der Entfernung vom Transportmittel storniert, gilt die Stornierungsskala ab Punkt 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
– Fahrtrichtung, Pausen, Orte und Länge ihrer Dauer werden vom Führer / Begleiter – Fahrer festgelegt. Der Reiseleiter / Begleitfahrer hat das Recht, aufgrund unvorhersehbarer, unvermeidbarer oder sicherheitstechnischer und ähnlicher Umstände den Fahrplan, die Reiseroute oder die Reihenfolge der Ortsbesichtigungen zu ändern.
– Der Passagier ist verpflichtet, die Anweisungen des Fahrers oder Reiseleiters / Reisebegleiters (Pausenlänge usw.) zu befolgen.
– Die Inkonsistenz der dem Veranstalter übermittelten personenbezogenen Daten mit den Daten im Reisepass des Passagiers (Namen der Passagiere usw.) kann dazu führen, dass ein neues Flugticket gedruckt wird, das kostenpflichtig ist oder das Ticket sogar für unregelmäßig erklärt, wofür der Passagier die Konsequenzen trägt. Der Passagier ist für sein Flugticket ab dem Zeitpunkt verantwortlich, an dem es ihm am Flughafen oder in der Agentur zugestellt wird. Es besteht keine Möglichkeit, doppelte Flugtickets oder Boarding-Tickets auszustellen. Der Passagier trägt die Folgen seines Verlustes oder Verschwindens während der Reise.
– Flug- oder Sondertransporttickets sind nur zu den auf ihnen angegebenen Daten und Zeiten gültig.
– Die Beförderung von Passagieren auf dem Luft-, Schienen-, See-, Fluss- oder Seetransportmittel wird durchgeführt, und die direkte Verantwortung dieser Beförderer wird gemäß den Vorschriften und Gepflogenheiten festgelegt, die die genannten Transportarten regeln und außerhalb des Einflusses und der Verantwortung liegen des Veranstalters.

9. REISEDOKUMENTE, GESUNDHEIT UND RECHTSVORSCHRIFTEN:

Alle im Programm veröffentlichten Bedingungen gelten ausschließlich für Bürger mit einem Reisedokument der Republik Serbien. Der Veranstalter ist nicht verantwortlich und nicht verpflichtet, Reisende, Staatsbürger anderer Länder, über die für das Bestimmungs- oder Transitland geltenden Bedingungen (Visum, Zoll, Gesundheit usw.) zu informieren, sondern über die Informationspflicht eines ausländischen Staatsbürgers das Konsulat, und dass der Reisende die notwendigen Bedingungen und Dokumente rechtzeitig und ordnungsgemäß zur Verfügung stellt. Ein Reisender, der ins Ausland reist, muss über ein gültiges Reisedokument verfügen, das mindestens weitere 6 Monate ab dem Datum des Abschlusses der Reise gültig ist, und dem Veranstalter die korrekten und vollständigen erforderlichen Daten und Dokumente zur Erlangung eines Visums vorlegen, sofern diese vom Veranstalter erhalten wurden . Der Beamte der Agentur des Veranstalters oder des Vermittlers ist nicht befugt, die Gültigkeit von Reisen und anderen Dokumenten und Dokumenten zu bestimmen. Wenn der Veranstalter bei der Einreichung von Unterlagen vermittelt, garantiert er nicht, dass er ein Visum oder ein Visum rechtzeitig erhält, und übernimmt keine Verantwortung für die Fehlfunktion von Reise- und anderen Dokumenten oder wenn Grenzbehörden oder Einwanderungsbehörden die Einreise nicht zulassen. Transit oder weiterer Aufenthalt. Verliert der Reisende seine Reisedokumente oder wird er während der Reise gestohlen, ist er verpflichtet, auf eigene Kosten rechtzeitig neue zur Verfügung zu stellen und auf dieser Grundlage alle möglichen schädlichen Folgen zu tragen.

Der Passagier ist verpflichtet, besondere Leistungen im Zusammenhang mit seinem Gesundheitszustand zu erbringen, wie z. spezifische Ernährung, Eigenschaften der Unterkunft usw. aufgrund chronischer Krankheiten, Allergien, Behinderungen usw., da der Veranstalter ansonsten keine besonderen Verpflichtungen, Verantwortlichkeiten oder Schäden auf dieser Grundlage übernimmt. Für Reisen in Länder, in denen besondere Regeln gelten, einschließlich der obligatorischen Impfung oder des Kaufs bestimmter Dokumente, ist der Reisende verpflichtet, die erforderlichen Impfungen durchzuführen und entsprechende Bescheinigungen vorzulegen und für den Schaden im Falle möglicher Folgen verantwortlich zu sein. Der Passagier ist verpflichtet, Zoll, Devisen usw. strikt zu respektieren. Vorschriften der Republik Serbien, des Transits und der Länder, in denen er lebt, und im Falle der Unmöglichkeit, die Reise fortzusetzen, dh Aufenthalt und alles andere, werden alle Konsequenzen und Kosten vom Reisenden selbst getragen.

Wenn die Reise aufgrund des Versäumnisses des Passagiers im Zusammenhang mit den Bestimmungen dieses Artikels nicht realisiert werden kann, gelten die Bestimmungen von Punkt 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

10. GEPÄCK:

Der Passagier wird besonders darauf hingewiesen, dass: der Transport von Gepäck bis zu einem bestimmten Gewicht, das von der Fluggesellschaft festgelegt wird, kostenlos ist. Übergepäck Der Passagier zahlt gemäß den im Reiseprogramm angegebenen gültigen Preisen des Beförderers. Der Transport von Spezialgepäck vom Flughafen zum Hotel und zurück ist die ausschließliche Verpflichtung des Reisenden. An allen Flughäfen gelten besondere Sicherheitsregeln für Handgepäck. Für weitere Informationen empfehlen wir, den Passagier am Nikola Tesla-Flughafen in Belgrad unter der Telefonnummer 011 / 209-44444 oder auf der Website www.beg.aero zu informieren. Schäden und Verlust von Gepäck auf Flügen ist der Passagier verpflichtet, unverzüglich vor Ort dem zuständigen Flughafendienst für verlorenes Gepäck Bericht zu erstatten, da Fluggesellschaften in der Regel die Entschädigung verweigern, wenn das Schadensmeldungsformular nicht ausgefüllt und eingereicht wird. Der Passagier ist verpflichtet, den Verlust, die Beschädigung oder das Verschwinden des Gepäcks zu melden. während der Reise an den Vertreter des Veranstalters. Beim Transport mit dem Bus kann der Passagier 2 Gepäckstücke pro Sitzplatzbenutzer mitnehmen und an die autorisierte Person des Veranstalters übergeben. Kinder unter zwei Jahren haben keinen Anspruch auf freies Gepäck. Der Passagier ist verpflichtet, sich um seine Sachen zu kümmern, die in das Transportmittel (persönliches Gepäck) gebracht wurden, um das Gepäck zu übergeben oder zu übernehmen, das der befugten Person des Beförderers übergeben wurde, dh in die Unterkunftseinrichtung gebracht wurde. Demnach übt der Reisende alle seine Rechte mit, dh durch den Reiseveranstalter oder direkt vom Beförderer, Beherbergungs- oder Versicherungsdienstleister und in Übereinstimmung mit den geltenden internationalen und nationalen Vorschriften aus. Die Übergabe des Gepäcks vom Parkplatz zur Unterkunftseinheit ist Sache des Reisenden (der Transport erfolgt so nah wie möglich an der Unterkunftseinrichtung). Der Veranstalter haftet nicht für vergessene Gegenstände im Fahrzeug.

Außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nicht für wertvolle Gegenstände, die normalerweise nicht mitgeführt werden, es sei denn, er hat die Gegenstände ausdrücklich zur Aufbewahrung genommen. Daher wird dem Reisenden nicht empfohlen, wertvolle Gegenstände auf der Reise mitzunehmen, andernfalls diese zur sicheren Aufbewahrung ordnungsgemäß zu übergeben oder mitzunehmen. Es ist die Pflicht des Passagiers, sein Gepäck sichtbar mit personenbezogenen Daten zu kennzeichnen und keine persönlichen Dokumente, Gegenstände und Wertsachen im geparkten Transportmittel zu lassen, da der Veranstalter nicht für deren Verschwinden verantwortlich ist. Es wird empfohlen, Dokumente, Gold, Wertsachen, technische Instrumente und Arzneimittel ausschließlich im Handgepäck mitzuführen und wenn möglich in einem Safe aufzubewahren.

Der Passagier ist verpflichtet, den Verlust, die Beschädigung oder das Verschwinden des Gepäcks während der Reise dem Vertreter des Veranstalters zu melden.

11. ÄNDERUNG UND KÜNDIGUNG DES VERTRAGS DURCH DEN ORGANISATOR:

11.1. Vor dem Ausflug:

Der Veranstalter darf Änderungen am Reiseprogramm nur vornehmen, wenn die Änderungen auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind, die der Reiseveranstalter nicht hätte vorhersehen, vermeiden oder beseitigen können. Die durch die Änderung des Programms entstandenen Kosten trägt der Veranstalter, und die Kostensenkung kommt dem Reisenden zugute. Der Ersatz einer vertraglich vereinbarten Unterkunft kann nur durch Nutzung einer Einrichtung derselben Kategorie oder auf Kosten des Veranstalters durch Nutzung einer Einrichtung einer höheren Kategorie und am vertraglich vereinbarten Ort der Unterkunft erfolgen. Wenn wesentliche Änderungen im Reiseprogramm ohne berechtigte Gründe vorgenommen werden, muss der Reiseveranstalter das, was er vom Reisenden erhalten hat, der die Reise daher storniert hat, vollständig zurückgeben. (Art. 879 ZOO).

Der Veranstalter hat das Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn:

– Unzureichende Anzahl registrierter Passagiere, die im Reiseprogramm obligatorisch angegeben sind, sofern er den Reisenden innerhalb der Frist des Reiseprogramms vor Beginn der Touristenreise darüber informiert hat und
– aufgrund der Unmöglichkeit, die vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, für die der Vertrag abgeschlossen wurde Die Parteien sind nicht verantwortlich. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung des Programms war ein berechtigter Grund für den Veranstalter, das Programm nicht zu veröffentlichen und den Vertrag nicht abzuschließen. Er war verpflichtet, dem Reisenden die gezahlten Beträge spätestens 15 Tage nach dem Datum des Programms zu erstatten Stornierung.

Im Falle der Annahme des neuen Vertrags verzichtet der Reisende auf jegliche Ansprüche gegen den Veranstalter, die auf dem ursprünglich geschlossenen Vertrag beruhen.

11.2. Während des Ausflugs:

Während der Reise behält sich der Veranstalter, über den er verpflichtet ist, den Reisenden unverzüglich auf die am besten geeignete Weise zu informieren, das Recht vor, den Tag oder die Stunde der Reise sowie die Reiseroute und notwendige Änderungen zu ändern des Programms. Fahrzeugpanne, Überlastung an den Grenzen oder im Verkehr, Schließung eines für eine Tour bestimmten Standorts, Änderung des Visumregimes, Sicherheitslage, Naturkatastrophen oder andere außergewöhnliche und objektive Umstände und höhere Gewalt) ohne Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz oder sonstigem Entschädigung an den Passagier. In diesen Fällen trägt der Veranstalter zusätzliche Kosten für die Änderung des Programms.

Wenn der Reisende die Durchführung der Reise aufgrund unhöflichen und unangemessenen Verhaltens ungeachtet der Warnung stört, kann der Veranstalter die Erstattung aller entstandenen Kosten verlangen.

Im Falle außergewöhnlicher Umstände während der Reise, die nicht vorhergesehen werden konnten und die als höhere Gewalt eingestuft werden können (Terroranschläge, Ausnahmezustand, Explosionen, Infektionen, Epidemien und andere Krankheiten, Naturkatastrophen, klimatische Bedingungen usw.). ) haben beide Vertragsparteien das Recht, den Vertrag zu kündigen, wobei der Veranstalter das Recht auf tatsächliche oder angefallene Kosten und die Verpflichtung hat, die Hälfte der Transportkosten für die Rückgabe des Passagiers zu zahlen. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung, wenn der Passagier die angebotene Rückgabe mit dem bereitgestellten Transportmittel ablehnt.

12. KÜNDIGUNG DES VERTRAGS DURCH DEN PASSAGIER:

12.1. Vor dem Ausflug:

Der Passagier hat das Recht, die Reise zu stornieren, worüber er verpflichtet ist, den Veranstalter schriftlich in der vertraglich festgelegten Weise zu informieren. Das Datum der schriftlichen Beendigung des Vertrags ist die Grundlage für die Berechnung der dem Veranstalter geschuldeten Gebühr, ausgedrückt als Prozentsatz der Stornierungsskala im Verhältnis zum Gesamtpreis der Reise, sofern im Programm nicht anders angegeben, wie folgt:

Wenn der Reisende die Reise rechtzeitig storniert (90 bis 45 Tage), hat der Veranstalter das Recht, nur die anfallenden Verwaltungskosten zu erstatten.

10%, wenn die Reise 44 bis 30 Tage vor Reiseantritt storniert wird,
20%, wenn die Stornierung 29 bis 20 Tage vor Reiseantritt
storniert wird , 40%, wenn sie 19 bis 15 Tage vor Reiseantritt storniert wird ,
80% bei Stornierung 14 bis 10 Tage vor Reiseantritt,
90% bei Stornierung 9 bis 6 Tage vor Reiseantritt,
100% bei Stornierung 5 bis 0 Tage vor Reiseantritt oder während der Reise.

Ungeachtet des oben Gesagten gilt die folgende Fehlerskala:

a. für Schiffskreuzfahrten
5% und mindestens 60,00 Euro bis 91 Tage vor Reiseantritt,
15% 90 bis 45 Tage vor Reiseantritt ,
30% 44 bis 29 Tage vor Reiseantritt ,
50% 28 bis 15 Tage vor der Reise Reise beginnen,
80% 14 bis 7 Tage vor dem Beginn der Reise,
95% 6 bis 3 Tage vor dem Beginn der Reise,
100% am Tag der Reise , Nichtankunft oder Stornierung während der Reise

b. für Erholungsferien im Vorschulalter, Unterricht im Freien, Schul- und Schülerausflüge, wenn der vollständige Vertrag gekündigt wird:

5% bei Stornierung bis 120 Tage vor Reiseantritt,
20% bei Stornierung 119 bis 90 Tage vor Reiseantritt,
50% bei Stornierung 0d 89 bis 60 Tage vor Reiseantritt,
80% bei Stornierung zwischen 59 und 45 Tagen vor Reiseantritt,
100% bei Stornierung von 44 bis vor Reiseantritt oder während der Reise.

Eine Änderung des vereinbarten Ortes, des Reisedatums, des Transportmittels, der Unterkunftseinrichtung, der Unterkunftseinheit, der Nichterlangung eines Visums, der Nichtzahlung des vereinbarten Preises usw. gilt als Stornierung des Passagiers von der Reise.

Der Passagier ist verpflichtet, dem Veranstalter nur die tatsächlichen oder angefallenen Kosten (Kosten für Transport, Unterkunft, Reisevorbereitungen usw.) zu erstatten, wenn die Stornierung auf Folgendes zurückzuführen war:

– plötzliche Krankheit des Reisenden, Ehegatten, Kindes, Elternteils, Bruders oder der Schwester des Reisenden, Adoptierten und Adoptiveltern, Tod des Passagiers, Ehegatten, Kindes, Elternteils, Bruders oder der Schwester des Reisenden, Adoptierten und Adoptivelternteils – Aufforderung militärische Ausübung des Reisenden oder Naturkatastrophen- oder Notfallbedingungen, die von der zuständigen Behörde des Reiselandes offiziell erklärt wurden.

In diesen Fällen ist der Reisende verpflichtet, dem Veranstalter einen Nachweis über die Ausübung von Krankenversicherungsrechten auf der Grundlage einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit vorzulegen (Bescheinigung des ausgewählten Arztes auf dem Gebiet der Allgemeinmedizin oder Entlassungsliste der stationären Gesundheitseinrichtung, die ausdrücklich vorliegt bestätigt plötzliche Krankheit und Reiseunfähigkeit). Sterbeurkunde, dh ein Aufruf zur militärischen Ausübung. Kann nicht als berechtigter Grund für die Annullierung oder Unterbrechung der Reise von Reisenden, Fälle von lokalen Terroranschlägen, Explosionen, Infektionen, Epidemien und anderen Krankheiten, Naturkatastrophen, klimatischen Bedingungen usw. angesehen werden, für die der zuständige Staat keinen Ausnahmezustand erklärt hat staatliche Behörden des Wohnsitzes oder des Landes.

Plötzliche Krankheit bedeutet eine plötzliche und unerwartete Krankheit oder Infektionskrankheit oder organische Störung, die von einem autorisierten Arzt festgestellt wurde und nach Abschluss eines Reisevertrags auftritt und weder mit einem früheren Gesundheitszustand in Zusammenhang steht noch eine Folge davon ist Natur, um Behandlung zu erfordern, im Krankenhaus zu bleiben (Krankenhausaufenthalt) und verhindert den Beginn – die Nutzung der vereinbarten Reise. Der Veranstalter ist verpflichtet, das abgereiste Geld in voller Höhe zurückzuerstatten, wenn der Reisende einen angemessenen Ersatz bereitstellt oder der Ersatz vom Veranstalter vorgenommen wird, nachdem nur die tatsächlichen und angefallenen Kosten abgezogen wurden. Im Falle eines Ersatzes des Passagiers ist der Veranstalter verpflichtet, den Vertrag mit dem neuen Passagier abzuschließen.

Im Falle einer Stornierung der Reise, die durch die Versicherungspolice abgedeckt ist, übt der Reisende sein Recht direkt beim Versicherer aus.

Bei Rücktritt vom Vertrag erhält der Reisende nicht den Betrag zurück, der dem Veranstalter für die Vermittlung bei der Erteilung von Visa sowie für bezahlte rechtliche und andere Verpflichtungen gezahlt wurde.

12.2. Nach dem Start der Reise:

Wenn der Reisende aufgrund der Stornierung der Reise einige der vertraglich vereinbarten Dienste nicht selbst verschuldet, versucht der Veranstalter, im Namen nicht genutzter Dienste eine Gebühr vom Dienstleister zu erhalten. Wenn der Dienstleister das Geld nicht zurückgibt, hat der Reisende keinen Anspruch auf Rückerstattung des entsprechenden Teils des Preises, der nicht genutzten Reise. Bei unwesentlichem Service oder Wert wird der Veranstalter von dieser Verpflichtung befreit. Wenn das Verschulden des Veranstalters keinen wesentlichen Teil der in der Vereinbarung festgelegten Dienstleistungen erbringt, ist der Veranstalter verpflichtet, bis zum Ende der Reise ohne zusätzliche Kosten bestimmte vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, um die Reise fortzusetzen oder dem Reisenden andere geeignete Dienstleistungen anzubieten
für den Reisenden mit Punkt 14 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ohne andere gesetzliche Rechte des Passagiers zu beeinträchtigen.

13. REISEVERSICHERUNG UND GARANTIE:

Die Reiseversicherung ist nicht im Reisepreis enthalten. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer nicht gesetzlich vorgeschriebenen Versicherung wie Reisehaftpflichtversicherung, Krankenversicherung und Unfallversicherung. Wenn der Veranstalter und der Mediator eine Reiseversicherung anbieten, handelt es sich nur um eine Mediationssache. Der Versicherungsvertrag kommt nur zwischen dem Passagier und der Versicherungsgesellschaft zustande, an die etwaige Anfragen direkt gerichtet sind. Sie sollten die Versicherungsbedingungen und -verpflichtungen aus dem Versicherungsvertrag lesen. Versicherungsprämien sind kein wesentlicher Bestandteil des Reisepreises und werden sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages fällig. Mit der Unterzeichnung des Vertrags bestätigt der Reisende, dass er informiert und auf die Sicherheit des Reiseversicherungspakets hingewiesen wurde.

Das Reiseversicherungspaket deckt nicht die obligatorische Krankenversicherung ab, daher wird dem Reisenden empfohlen, diese zu leisten, da dies ein Grund dafür sein kann, dass die Grenzbehörden keine weiteren Reisen zulassen oder der Reisende erhebliche Kosten für eine mögliche Behandlung zahlen muss. In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Tourismusgesetzes hat der Veranstalter Reisegarantien in Höhe von 300.000 Euro, die im Falle von A) Insolvenz des Reiseveranstalters Folgendes vorsehen: 1. Kosten für notwendige Unterkunft, Verpflegung und Rückführung der Passagiere von der Reise zum Abflugort im In- und Ausland, 2. Ansprüche auf bezahlte Gelder des Reisenden auf der Grundlage des vom Reiseveranstalter nicht realisierten Vertrages über Touristenreisen, 3. Ansprüche auf bezahlte Gelder des Reisenden im Falle von Stornierung der Reise durch den Reisenden gemäß den Allgemeinen Reisebedingungen, 4. Ansprüche auf die Differenz zwischen den im Rahmen des Reisevertrags gezahlten Mitteln und den im Verhältnis zur Nichterfüllung oder unvollständigen Erbringung der vom Reiseprogramm abgedeckten Dienstleistungen und für den Fall reduzierten Mitteln; B) Schäden entstehen durch Schäden, die dem Reisenden durch Nichterfüllung, teilweise Erfüllung oder unregelmäßige Erfüllung von Verpflichtungen des Reiseveranstalters entstehen, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und im Reiseprogramm festgelegt sind: und 2. um die Differenz zwischen geltend zu machen Die im Rahmen des Reisevertrags gezahlten Mittel und die Mittel, die im Verhältnis zur Nichterfüllung oder unvollständigen Erbringung der vom Reiseprogramm abgedeckten Dienstleistungen gekürzt wurden. Die Geltungsdauer der Reisegarantie erstreckt sich vom Ausstellungsdatum bis zum Ende der Touristenreise, dh bis zur Rückkehr des Reisenden zum vereinbarten Bestimmungsort. Versicherungsnummer 30000007468 vom 22.05.2018. abgeschlossen mit dem Versicherungsunternehmen Aktiengesellschaft „Millennium Insurance” ado, Belgrad, st. Bulevar Mihajla Pupina Nr. 10L ist eine Reisegarantie und wird unverzüglich, dh innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum des versicherten Ereignisses bei der Versicherungsgesellschaft, schriftlich oder per Telegramm an die Adresse der Aktiengesellschaft „Millennium Insurance” ado, Belgrad, st. Bulevar Mihajla Pupina Nr. 10L oder per Post: mios@milenijum-osiguranje.rs. abgeschlossen mit dem Versicherungsunternehmen Aktiengesellschaft „Millennium Insurance” ado, Belgrad, st. Bulevar Mihajla Pupina Nr. 10L ist eine Reisegarantie und wird unverzüglich, dh innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum des versicherten Ereignisses bei der Versicherungsgesellschaft, schriftlich oder per Telegramm an die Adresse der Aktiengesellschaft „Millennium Insurance” ado, Belgrad, st. Bulevar Mihajla Pupina Nr. 10L oder per Post: mios@milenijum-osiguranje.rs. abgeschlossen mit dem Versicherungsunternehmen Aktiengesellschaft „Millennium Insurance” ado, Belgrad, st. Bulevar Mihajla Pupina Nr. 10L ist eine Reisegarantie und wird unverzüglich, dh innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum des versicherten Ereignisses bei der Versicherungsgesellschaft, schriftlich oder per Telegramm an die Adresse der Aktiengesellschaft „Millennium Insurance” ado, Belgrad, st. Bulevar Mihajla Pupina Nr. 10L oder per Post: mios@milenijum-osiguranje.rs.

(Der Passagier übt sein Recht auf Schadensersatz auf der Grundlage eines endgültigen und vollstreckbaren Gerichtsurteils aus, dh einer Entscheidung des Schiedsgerichts oder einer anderen außergerichtlichen Beilegung eines Verbraucherstreitfalls gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen .)

14. UNTERSTÜTZUNG, BESCHWERDEN, RECHTSSTREITIGKEITEN UND STREITBEHEBUNG:

Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, an der Verkaufsstelle deutlich auf die Art und den Ort der Einreichung einer Beschwerde hinzuweisen und die Anwesenheit einer Person sicherzustellen, die befugt ist, Beschwerden während der Arbeitszeit entgegenzunehmen.

Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die eingegangenen Beschwerden ab dem Tag der Einreichung der Beschwerde des Passagiers mindestens zwei Jahre lang aufzubewahren. Der Passagier ist verpflichtet, den örtlichen Vertreter des Veranstalters unverzüglich und in dringenden Fällen, wenn er derzeit nicht verfügbar ist, dem direkten Dienstleister (z. B. Beförderer, Hotelier usw.) zu benachrichtigen oder wenn diese Personen nicht in der Reise aufgeführt sind Dokumente direkt an den Veranstalter.

Für Hilfe, Notfälle und andere Fälle sowie Beschwerden kann sich der Reisende telefonisch an den Veranstalter wenden. Nummer +38600568554., wochentags von 9 bis 17 Uhr, samstags von 9 bis 17 Uhr MEZ oder per E-Mail: djerdaptravel @ gmail.com. Für dringende und ähnliche Verfahren muss der Reisende die Vertragsnummer, den Reiseort, den Namen der Unterkunftseinrichtung, den Namen des Passagiers, die Adresse oder Telefonnummer usw. angeben, über die er kontaktiert werden kann. Der Passagier ist verpflichtet, im Beschwerdeverfahren nach Treu und Glauben mitzuarbeiten, um das Problem innerhalb einer angemessenen Zeit zu lösen, abhängig von der Art der Beschwerde (z. B. Ausfall des Kühlschranks, Stromausfall oder Wasser, schlecht gereinigte Wohnung usw. Mängel) und Akzeptieren Sie die angebotene Lösung, die dem vertraglich vereinbarten Service entspricht.

Wenn der Grund der Beschwerde nicht vor Ort beseitigt wurde, erstellt der Reisende zusammen mit dem Vertreter des Veranstalters eine schriftliche Bestätigung in zwei Kopien, die beide Parteien zusammenstellen und unterschreiben. Der Passagier behält eine Kopie dieser Bescheinigung.

Wenn die Ursache der Beschwerde vor Ort beseitigt ist, ist der Reisende verpflichtet, eine Bescheinigung derselben zu unterzeichnen. Andernfalls wird die Tatsache, dass er weiterhin eine angemessene alternative Lösung verwendet hat, als vollständig umgesetzt angesehen.

Lokale Vertreter haben nicht das Recht, Entschädigungsanträge anzuerkennen, sondern nur den Veranstalter. Der Passagier kann keine proportionale Preissenkung, Kündigung des Vertrages und Schadensersatz verlangen, wenn er den Bevollmächtigten und den Veranstalter skrupellos und in der vorgeschriebenen Weise nicht unverzüglich und über die Mängel zwischen den angegebenen Leistungen vor Ort informiert und vertraglich vereinbarte Dienstleistungen. Wenn die Mängel nicht vor Ort behoben werden, ist der Reisende verpflichtet, innerhalb von acht Tagen ab dem Tag des Reiseendes, dh innerhalb von dreißig Tagen, eine begründete und dokumentierte Beschwerde (schriftliche Beschwerde vor Ort, Rechnungen für bezahlte Kosten) einzureichen ab dem Tag der Feststellung der „Mängel”, Anforderung nach Arten von nicht erbrachten Dienstleistungen, sachlich konkretisiert und in Bezug auf jeden Passagier einzeln quantifiziert, Zeugen und andere Beweise) und verlangen die Erstattung der Preisdifferenz zwischen vertraglich vereinbarten und nicht erfüllten, dh teilweise erbrachten Dienstleistungen. Jeder Reisende, der die Vereinbarung in seinem eigenen Namen und im Namen der Person aus der Vereinbarung oder der Person mit einer ordnungsgemäßen Vollmacht für Vertretung, Beschwerden unterzeichnet, reicht sie einzeln ein, da der Veranstalter keine Gruppenbeschwerden berücksichtigt.
Es ist wünschenswert, dass der Passagier die Beschwerde schriftlich an die Adresse des Veranstalters, ul Kralja Petra bb, 19220 Donji Milanovac, einreicht.

Der Reisende kann eine Beschwerde mündlich an der Verkaufsstelle einreichen, an der er den Reisevertrag geschlossen hat, oder an einem anderen Ort, der für den Empfang der Beschwerde bestimmt ist, elektronisch oder bei einem ständigen Aufzeichnungsunternehmen, wobei Unterlagen eingereicht werden, aus denen die Begründetheit der Beschwerde hervorgeht.

Der Veranstalter ist verpflichtet, nach der Beschwerde des Reisenden, deren Ursache während der Reise vor Ort nicht beseitigt werden konnte, erst rechtzeitige, begründete und dokumentierte Beschwerden in das Verfahren aufzunehmen und dem Reisenden eine schriftliche Bestätigung oder elektronisch auszustellen Bestätigen Sie den Eingang der Beschwerde, die seine Beschwerde in den Aufzeichnungen der eingegangenen Beschwerden vermerkt hat.
Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Reisenden innerhalb von 8 Tagen nach Eingang einer ordnungsgemäßen Beschwerde eine schriftliche Antwort zu übermitteln und die Preisdifferenz innerhalb der nächsten Frist von 15 Tagen zu zahlen. Der Reiseveranstalter kann diese Frist mit Zustimmung des Reisenden verlängern und im Beschwerdebuch festhalten.

Wenn die Beschwerde nicht vollständig ist und bearbeitet werden muss, übermittelt der Veranstalter dem Reisenden die Antwort, um sie innerhalb der festgelegten Frist unter Androhung einer Unterlassung zu bearbeiten. Der Veranstalter wird dem Reisenden gemäß den guten Geschäftspraktiken innerhalb der gesetzlichen Frist und bei Beschwerden, die nicht rechtzeitig, unbegründet oder unregelmäßig sind, antworten. Die Preissenkung aufgrund der Beschwerde des Passagiers kann nur den Betrag des beanstandeten und nicht erbrachten Teils der Dienstleistung erreichen, sie kann weder die bereits genutzten Dienstleistungen einschließen, noch kann sie die Höhe des gesamten vertraglich vereinbarten Preises erreichen. Die Höhe der Entschädigung, die bei einer begründeten und rechtzeitigen Beschwerde im Rahmen des Vertrags gezahlt wird, ist proportional zum Grad der nicht erbrachten, dh teilweise erbrachten Leistung. Wenn der Reisende die Zahlung einer Entschädigung im Namen einer proportionalen Preissenkung oder einer anderen Art von Entschädigung akzeptiert, wird davon ausgegangen, dass er dem Vorschlag des Veranstalters zur friedlichen Beilegung des Streits zustimmt. und verzichtete somit auf alle weiteren Ansprüche gegen den Veranstalter in Bezug auf die streitige Beziehung, unabhängig davon, ob er eine schriftliche Bestätigung der Rückerstattung mit einer Klausel über die endgültige Beilegung gegenseitiger Streitigkeiten unterzeichnet hatte. Es wird davon ausgegangen, dass die Rückerstattung der Preisdifferenz an den Reisenden erfolgt ist und eine Vereinbarung mit dem Reisenden in Übereinstimmung mit dem Gesetz, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von YUTA, getroffen wurde, als der Veranstalter dem Reisenden eine echte Differenz anbot im Preis für unzureichend erbrachte Dienstleistungen, der am Tag des Abschlusses des Reisevertrags gültig war, und anderer verfügbarer Nachweise, und dass der Veranstalter in Übereinstimmung mit den positiven Bestimmungen gehandelt hat. unabhängig davon, ob er eine schriftliche Bestätigung der Erstattung mit einer Klausel über die endgültige Beilegung gegenseitiger Streitigkeiten unterzeichnet hat. Es wird davon ausgegangen, dass die Rückerstattung der Preisdifferenz an den Reisenden erfolgt ist und eine Vereinbarung mit dem Reisenden in Übereinstimmung mit dem Gesetz, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von YUTA, getroffen wurde, als der Veranstalter dem Reisenden eine echte Differenz anbot im Preis für unzureichend erbrachte Dienstleistungen, der am Tag des Abschlusses des Reisevertrags gültig war, und anderer verfügbarer Nachweise, und dass der Veranstalter in Übereinstimmung mit den positiven Bestimmungen gehandelt hat. unabhängig davon, ob er eine schriftliche Bestätigung der Erstattung mit einer Klausel über die endgültige Beilegung gegenseitiger Streitigkeiten unterzeichnet hat. Es wird davon ausgegangen, dass die Rückerstattung der Preisdifferenz an den Reisenden erfolgt ist und eine Vereinbarung mit dem Reisenden in Übereinstimmung mit dem Gesetz, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von YUTA, getroffen wurde, als der Veranstalter dem Reisenden eine echte Differenz anbot im Preis für unzureichend erbrachte Dienstleistungen, der am Tag des Abschlusses des Reisevertrags gültig war, und anderer verfügbarer Nachweise, und dass der Veranstalter in Übereinstimmung mit den positiven Bestimmungen gehandelt hat.

Der Veranstalter haftet nicht für Auslassungen, dh für Schäden, die dem Reisenden durch die direkten Dienstleister entstanden sind, die gemäß den für sie geltenden Vorschriften reagieren, wenn er bei der Auswahl der Personen, die diese Dienstleistungen erbracht haben, als sorgfältiger Organisator gehandelt hat. Jede Aufforderung des Passagiers, vor Ablauf der Frist für die Lösung der Beschwerde ein Verfahren vor anderen Personen einzuleiten, gilt als verfrüht und informiert die Medien und Medien über einen Verstoß gegen die Vereinbarung.

15. REISEPROGRAMM AUF ANFRAGE VON PASSAGIEREN UND EINZELNEN DIENSTLEISTUNGEN:

15.1. Reiseprogramm auf Wunsch des Reisenden:

Die individuelle Reise (im Folgenden: Programm auf Anfrage) des Reisenden ist eine Kombination aus zwei oder mehr Dienstleistungen sowie einem mehrtägigen Aufenthalt, der nur den Unterkunftsservice in bestimmten Bedingungen umfasst, der vom Veranstalter nicht angeboten wird oder den die Veranstalter hat bisher nicht auf Wunsch des Reisenden. Die Bestimmungen der vorherigen Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auf Anfrage für das Programm, sofern in diesem Punkt nichts anderes geregelt ist.

Der Passagier hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, über den er verpflichtet ist, den Veranstalter schriftlich zu informieren. Das Datum der schriftlichen Beendigung des Vertrags ist die Grundlage für die Berechnung der dem Veranstalter geschuldeten Gebühr, ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtpreises der angeforderten Reise, sofern im Programm nicht anders angegeben, wie folgt:

Wenn der Reisende die Reise rechtzeitig (90 bis 60 Tage) storniert, hat der Veranstalter das Recht, nur die anfallenden Verwaltungskosten zu erstatten.

15% bei Stornierung der Reise 59 bis 30 Tage vor Reiseantritt,
20% bei Stornierung 29 bis 20 Tage vor Reiseantritt,
40% bei Stornierung 19 bis 15 Tage vor Reiseantritt,
80% Bei Stornierung 14 bis 10 Tage vor Reiseantritt,
90% bei Stornierung 9 bis 6 Tage vor Reiseantritt,
100% bei Stornierung 5 Tage vor Reiseantritt oder während der Reise.

15.2. Individuelle Leistungen und „Reservierungen auf Anfrage”:

Wenn der Reisende nur einen Dienst reserviert, handelt der Veranstalter nur als Vermittler des Dienstes eines anderen (im Folgenden: Dienstvermittler) und hat nicht die Rechtsposition des Reiseveranstalters, sondern als Vermittler.
Für Einzel- und „Reservierungen auf Anfrage” leistet der Reisende am Tag der Zahlung eine Anzahlung für die Reservierungskosten, die nicht weniger als 50 Euro betragen können, in Dinar, je nach Umsatzänderung der Bank des Servicevermittlers. Wenn die Reservierung vom Reisenden akzeptiert wird, ist die Anzahlung im Preis der Dienstleistung enthalten. Wird die Reservierung vom Servicevermittler nicht innerhalb der vereinbarten Frist bestätigt, wird die Anzahlung vollständig an den Reisenden zurückerstattet. Wenn der Reisende die angebotene oder bestätigte Reservierung nicht akzeptiert, die vollständig den Anforderungen des Reisenden entspricht, wird der Betrag der Anzahlung vom Servicevermittler vollständig einbehalten.

Der Dienstvermittler haftet mit Ausnahme seiner groben Fahrlässigkeit und Fahrlässigkeit nicht für Mängel, Sach- und Sachschäden an einzelnen touristischen Dienstleistungen auf Wunsch des Reisenden, für die er nur ein Vermittler zwischen dem Reisenden und direkten Dienstleistern (z. B. Einzelpersonen) ist Unterkunft, Transport, Tickets für Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen usw.). Mit dem Nachweis der vertraglich vereinbarten Einzeldienstleistung treten Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen dem Passagier und jedem einzelnen Dienstleister in Kraft.

16. SCHUTZ DER PERSÖNLICHEN DATEN DER PASSAGIERE:

Die persönlichen Daten des Passagiers, die er freiwillig zur Verfügung stellt, stellen ein Geschäftsgeheimnis des Veranstalters dar. Der Reisende erklärt sich damit einverstanden, dass der Veranstalter personenbezogene Daten für die Durchführung des vereinbarten Reiseprogramms verwenden darf, wobei die Adressen, der Ort, die Zeit und der Preis der Reise sowie die Namen der Begleiter nicht an andere Personen weitergegeben werden dürfen, außer an Personen, die durch besondere Angaben angegeben sind Vorschriften.

17.

ANWENDUNGSPFLICHT : Der Veranstalter kann aufgrund des Programms oder der besonderen Reisebedingungen aufgrund besonderer Bedingungen und Regeln für direkte Dienstleister sowie für Reisen mit besonderen Inhalten (am Anlass für Sport, Kongresse und ähnliche internationale Veranstaltungen und besondere Arten des Tourismus – Schule, Jagd und Fischerei, Extremsportarten usw.), die ein wesentlicher Bestandteil solcher Vereinbarungen sind.

Die Ineffizienz bestimmter Bestimmungen des Vertrags führt nicht zur Ineffizienz des gesamten Reisevertrags, der auch für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt.

Der Reisende und der Veranstalter vereinbaren die Zuständigkeit des Schiedsgerichts von YUTA, Belgrad, Kondina 14 für die Beilegung gegenseitiger Streitigkeiten unter Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Allgemeinen Reisebedingungen von YUTA und der Bestimmungen der Republik von Serbien. Durch die Vereinbarung der Zuständigkeit des Schiedsgerichts von YUTA wird das Recht des Reisenden, ein bestimmtes Verfahren einzuleiten oder einen bestimmten Rechtsbehelf zum Schutz seiner Rechte in der in den Vorschriften der Republik Serbien vorgeschriebenen Weise einzuleiten, nicht verweigert .

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 22. Mai 2018. Jahr

Jana Baković PR TA „Đerdap travel”
IST OHNE STEMPEL UND UNTERZEICHNUNG GENEHMIGT